Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. 10. 2019 hat drei Alternativvorschläge erstellt, welche sie dem Bundestag vor Ende 2019 zur Abstimmung vorlegen wird. Alle drei Texte verzichten auf die Erwähnung, dass das Grundgesetz die Eltern als einzige Verwalter der Kindergrundrechte bestimmt hat.
Alternative 1„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer…