Landtagswahl 2021: Wir danken allen für Ihr Vertrauen durch Ihre Stimme
Im Wahlkreis Wangen erhielten wir 1542 Stimmen, = 1,9 %
Im Ravensburg erhielten wir 1320 Stimmen, = 1,6 %
Informationen zum Unterschriftenformular
- Damit eine Partei bei der Landtagswahl flächendeckend auf dem Wahlzettel steht, muss sie in Baden-Württemberg in allen 70 Wahlkreisen je eine(n) Bewerber(in) und eine(n) Ersatzbewerber(in) wählen.
- Wenn das geschehen ist, muss sie in jedem Wahlkreis 150 Unterstützungsunterschriften (= UUs) sammeln.
- Dafür gibt es ein ganz spezielles Formblatt. Wer für die ÖDP eine UU leistet, sagt damit aus: "Ich möchte, dass die ÖDP auf dem Wahlzettel steht." Oder: "Ich möchte, dass der/die genannte Bewerber(in) und der/die genannte Ersatzbewerber(in) auf dem Wahlzettel steht." Wer eine UU leistet, verpflichtet sich nicht zur Wahl der ÖDP, sondern darf ganz nach Belieben wählen.
- Dabei darf (laut dem Kleingedruckten oben auf dem Formblatt) jede wahlberechtigte Person nur einer einzigen Partei eine UU geben. Wenn jemand mehr als einer Partei die UU gibt, sind auf jeden Fall alle von dieser Person geleisteten UUs ungültig.
- Im UU-Formular muss in gut lesbarer Schrift - am besten Druckschrift - der Familienname, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl und der Wohnort eingetragen werden. Außerdem ist das Geburtsdatum einzutragen. Dieses findet sich nicht im Telefonbuch und erschwert Fälschungen. Eine UU ist nur dann gültig, wenn alle Angaben vollständig gemacht wurden. Weil das Geburtsdatum oftmals vergessen oder übersehen wird, bitte auf diesen Eintrag besonders achten. Außerdem ist der Ort und das Datum einzutragen und das Formular persönlich und handschriftlich zu unterschreiben.
- Das UU-Formular sollte auf der Rückseite die Datenschutzbestimmungen enthalten. Daher ist beim Ausdruck einer PDF-Datei auch die Rückseite auszudrucken, und zwar als Rückseite des UU-Formulars und nicht als eigener Zettel. Nur mit den Datenschutzbestimmungen ist sichergestellt, dass die Gemeindebehörde das UU-Formular anerkennt und dies auch der/die Kreiswahlleiter(in) tut.
- Bei der Gemeindebehörde wird jede UU auf ihre Richtigkeit geprüft und dann bestätigt. Das nennt sich "Bescheinigung des Wahlrechts", weil nur wahlberechtigte Bürger(innen) eine UU leisten dürfen. Den Abschnitt "Bescheinigung des Wahlrechts" füllt die Gemeindebehörde aus.
- Theoretisch müsste jede wahlberechtigte Person, die eine UU leistet, diese selbst bei der Gemeindebehörde bestätigen lassen. Um den Aufwand zu reduzieren, wird aber ermöglicht, dass eine andere Person (bei der ÖDP gewöhnlich ein zuverlässiges ÖDP-Mitglied) die UU bei der Gemeindebehörde bestätigen lässt. Meist werden gleich mehrere UUs in einem Rutsch zur Bestätigung geschickt oder gebracht. "Ich bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung des Wahlrechts eingeholt wird" sagt aus, dass die unterschreibende Person mit einer solchen Erleichterung einverstanden ist und nicht darauf besteht, aus Datenschutzgründen selbst zur Gemeindebehörde zu gehen und die UU bestätigen zu lassen.
- Geleistete UUs senden Sie bitte an die Landesgeschäftsstelle (ÖDP Baden-Württemberg,
Bismarckplatz 4, 70197 Stuttgart)