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Elternrechte ab 2020 obsolet?

Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. 10. 2019 hat drei Alternativvorschläge erstellt, welche sie dem Bundestag vor Ende 2019 zur Abstimmung vorlegen wird. Alle drei Texte verzichten auf die Erwähnung, dass das Grundgesetz die Eltern als einzige Verwalter der Kindergrundrechte bestimmt hat.

Alternative 1

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen.

Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Maßgabe von Artikel 103 Absatz 1 sowie Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3.“

Alternative 2

„Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, wesentlich zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Alternative 3

„Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, vorrangig [alternativ: wesentlich] zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Deshalb schreiben wir unsere BT-Abgeordneten mit folgender Aufforderung an:

…………………………………………………

 Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete,                                                                  sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,

der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. 10. 2019 hat drei Alternativvorschläge erstellt, welche sie dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen wird. 

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen ( wesentlich/ vorrangig) zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ 

Nach Art. 6 GG ist es das Grundrecht der Eltern, über das Kindeswohl zu wachen, und nicht das des Staates. Dieser hat nur ein Wächteramt bei Versagen der Eltern zu erfüllen. Aus gutem Grund:

Sollte eine der Formulierungen den Bundestag passieren, so wird entsprechend der gerade herrschenden parteipolitischen Ideologie, Tür und Tor geöffnet, um auf Kinder, auch gegen den Willen ihrer Eltern, Einfluss auszuüben  ( Pflicht zu Kita und Ganztagesschule, sexuelle Indoktrination, Selbstbestimmung des eigenen Geschlechts oder ideologische Jugendverführungen wie im 3. Reich oder der DDR ).

Genau dies wollten die Verfasser des Grundgesetzes aus den katastrophalen Erfahrungen der Nazi-Diktatur verhindern. Aber sind heutige Verirrungen ausgeschlossen? Darum haben sie im GG die ELTERN als Verwalter der Grundrechte explizit eingesetzt.

Wir plädieren dafür, den Gesetzestext wie folgt zu erweitern:

Unter Wahrung des Elternrechtes gemäß Art. 6,1 und 2 GG hat jedes Kind das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen ( wesentlich/ vorrangig) zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ 


Wir bitten Sie, werte Bundestagsabgeordnete, ausdrücklich darum, den vorliegenden Text der Kommission abzulehnen oder ihn mit dem Elternrecht zu verknüpfen.


Mit besten Grüßen

Diese Vorlage können Sie benutzen, um Ihrerseits Ihre BT-Abgeordneten anzuschreiben (je mehr, desto besser !) Hier finden Sie E-Mailadressen und Telefonnummern:

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