Von: PeterSchröder<peter [at] schroeder-rv [dot] de>
Betreff: Androhung einer Strafanzeige von Seiten der CDU gegen die ÖDP Datum: 16. März 2011 10:14:50 MEZ
ÖDP-Kreisvorsitzender des Kreisverbandes Ravensburg Peter Schröder Berliner Str. 33 88212 Ravensburg Telefon (07 51) 1 62 90 www.oedp-ravensburg.de
Herrn Minister Rudolf Köberle
Ravensburg, den 14.3.2011
Kopien an den Medienreferenten der CDU, Herrn Ulrich E. Bohn sowie an die Schwäbische Zeitung Ravensburg
Betr.: Androhung einer Strafanzeige von Seiten der CDU gegen die ÖDP und damit gegen Peter Schröder, der presserechtlich für die ÖDP-Website verantwortlich ist und der die kritisierte Pressemitteilung verfasst hat.
Sehr geehrter Herr Köberle,
ich weiß nicht, ob Ihr Medienreferent Herr Bohn die Androhung einer Strafanzeige gegen die ÖDP und damit in diesem konkreten Fall vorrangig gegen mich mit Ihnen abgesprochen hat. (Der Wortlaut der Androhung, Mail vom 11.3., unten als Anlage!)
Der Brief von Herrn Bohn hat mich jedenfalls sehr empört und ich antworte deshalb öffentlich darauf, da ein politischer Stil dieser Art für mich nicht akzeptabel ist: insbesondere der Versuch den politischen Gegner mit der Androhung rechtlicher Schritte einzuschüchtern. In einer Angelegenheit, in der die rechtlichen Schritte aus meiner Sicht eher darauf zielen sollten die in Deutschland praktizierte Spendenpraxis an politische Parteien gründlich zu durchleuchten statt Kritiker dieser Praxis zu bekämpfen.
Politische Parteien sollten unabhängig sein und sich nicht durch die praktizierte Spendenpraxis zum Erfüllungsgehilfen von Konzernen und Interessenverbänden machen. Meine Antwort an Herrn Bohn finden Sie unten als 3. Anlage!
Mit freundlichem Gruß Peter Schröder
Anlagen:
1) Kritisierte ÖDP-Pressemitteilung
2) Wortlaut der Androhung von rechtlichen Schritten von Seiten der CDU (Mail vom 11.3.)
3) Antwort von Peter Schröder an den Medienreferenten der CDU, Herrn Bohn, mit einer ausführlichen PDF- und Word-Zusammenstellung von gerichtlichen Entscheidungen zu Grundgesetz Artikel 5 (Recht auf freie Meinungsäußerung) sowie mit 4 Zeitungsartikeln zum Ministerspendenbrief
1) http://www.oedp-ravensburg.de/aktuelles/pressemitteilungen?mid=8851
2) Am 11.03.2011 um 01:05 schrieb ulrichbohn [at] t-online [dot] de an den ÖDP-
Kreisverband Ravensburg <info [at] oedp-ravensburg [dot] de>: Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Pressemitteilung vom 19.02.2011 Zum Köberle-Ministerbrief: Spendenbettelbrief mit Ministertitel ist illegal.
behaupten Sie expressis verbis, dass der Spendenbrief von Herrn Minister Rudolf Köberle MdL illegal ist. Sie bezichtigen den Minister bzw.Verfasser damit wider besseres Wissens eines Verstoßes gegen geltendes Recht und damit auch einer
Straftat bzw, Ordnungswidrigkeit.
Ihre Behauptung ist unrichtig und unwahr, wie Sie sich bei entsprechender anwaltlicher Beratung versichern können. Mit Ihrer oben genannten Pressemitteilung erfüllen Sie damit den Straftatbestand des § 188 des StGB:
§ 188. Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. (1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ich möchte Sie deshalb bitten, mit einer Frist von acht Tagen ab heute den Vorwurf in Ihrer Pressemitteilung zurück zu nehmen. Sollte dies nicht geschehen, sehe ich Ihr Verhalten als vorsätzlichen Verstoß gegen § 188 und kündige Ihnen vorsorglich eine Strafanzeige an.
Gerne erwarte ich bis 18.03.2011 Ihre geschätzte Antwort.
Ihre parteipolitische Haltung zu Spenden wird von mir toleriert und ist unabhängig von Ihren falschen Anschuldigungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich E. Bohn PR I Medienreferent Hugo-Herrmann-Straße 37 88213 Ravensburg ulrichbohn [at] t-online [dot] de
(das auch angegebene Telefon haben wir an dieser Stelle aus Datenschutzgründen weggelassen)
3) Antwort von Peter Schröder vom 14.3.2011
ÖDP-Kreisvorsitzender des Kreisverbandes Ravensburg Peter Schröder Berliner Str. 33 88212 Ravensburg Telefon (07 51) 1 62 90 Fax (0751) 3526388 peter [at] schroeder-rv [dot] de www.oedp-ravensburg.de
Ravensburg, den 14.3.2011
Herrn Ulrich E. Bohn PR I Medienreferent im CDU-Wahlkreisbüro Weingarten
Betr.: Ihr Schreiben vom 11.3. an die ÖDP mit der Ankündigung einer Strafanzeige bezüglich einer Formulierung in der ÖDP- Presseerklärung vom 19.2.2011
Sehr geehrter Herr Bohn,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 11.03. (siehe unten!), dessen Erhalt ich dankend bestätige.
Inhaltlich habe ich mit Ihren Ausführungen allerdings Probleme: Zunächst weiß ich nicht genau, was Sie in der ÖDP- Presseerklärung als unrichtig ansehen: Geht es darum, dass der
Spenden- Bettel-Brief mit Ministertitel legal ist, aber das benutzte Briefpapier usw. illegal, dass die gesamte Aktion so korrekt war oder um welchen exakten Sachverhalt geht es überhaupt ?
Vorab möchte ich Ihnen zudem mitteilen, dass bereits eigene Äußerungen der CDU (so zum Beispiel vom Abgeordneten Paul Locherer, Schwäbische Zeitung vom 19.2.) die gesamte Aktion bezüglich des Spendenbriefes in einer Gesamtschau gesehen als »Fehler« darstellen. Der Verfassungsrechtler Hans Hermann von Arnim von der Hochschule für Verwaltungswissenschaft in Speyer spricht gar von einem "verfassungswidrigem" Vorgehen: Wenn ein Politiker auf einem Spendenaufruf für seine Partei seinen Ministertitel hervorhebe, "sei die Grenze eindeutig überschritten" (Schwäbische Zeitung vom 19.2.).
In besonderer Weise bemängeln Sie die in der ÖDP-Pressemitteilung verwendete Aussage, der von Minister Köberle formulierte "Spendenbettelbrief mit Ministertitel" sei "illegal". Die Bewertung "illegal" habe nicht ich erfunden, sondern den Begriff verwendeten zahlreiche Politiker und Medien und es war zu lesen, dass diese Auffassung von renommierten Rechtsgelehrten geteilt wurde. Und auch die Schwäbische Zeitung hat in einem am 19.2. veröffentlichten Artikel sogar in der Überschrift formuliert: "Spenden: Werben mit Ministertitel illegal".
Haben Sie seinerzeit auch der Schwäbischen Zeitung eine Strafanzeige angedroht, so wie Sie der ÖDP mit einer Anzeige drohen, wenn wir die Aussage nicht zurücknehmen?
Ich erlaube mir noch aus einem Bericht der Stuttgarter Zeitung (online) vom 18.02.2011 zu zitieren: "Stuttgart - Ein von Baden-Würtembergs Landwirtschaftsminister Rudolf Köberle (CDU) unterzeichneter Spendenaufruf sorgt vor der Landtagswahl Ende März für Zündstoff. "Helfen Sie uns im vor uns liegenden Wahlkampf auch finanziell", heißt es in dem der Nachrichtenagentur dpa zugespielten Brief, der zunächst auf "Spiegel-Online" veröffentlicht wurde.
Die Opposition reagierte entrüstet. "Es scheint, als ob Herr Köberle Amt, Mandat und Partei nicht
auseinanderhalten kann", meinte SPD-Politiker Daniel Abbou. Seine Partei werde den Vorgang rechtlich von
einem Anwalt prüfen lassen. Grünen-Landeschefin Silke Krebs sieht einen "klaren Fall von Amtsmissbrauch",
der zeige, wie weit der schwarze Filz im Land gediehen sei.
Landeswappen auf dem Briefkopf Laut "Spiegel-Online" wurde der Brief samt Überweisungsformular an Unternehmer geschickt. Unterzeichnet hat
Köberle als Minister neben dem Abgeordneten Paul Locherer. Auf dem Briefkopf prangt das Landeswappen. Nach Ansicht von Rechtsexperten, die von "Spiegel-Online" befragt wurden, verstößt Köberle damit eindeutig gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit unter den Parteien. Das Ministerium selbst wollte sich zu einer möglichen Vermischung von Amt und Mandat nicht äußern.
Kreisverband: es war ein Versehen"
-------------------------------------------------------------------- Aus diesem Bericht ergibt sich zum einen, dass entsprechend der Ansicht von Rechtsexperten ein Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit und der Chancen- Gleichheit unter den Parteien vorliegt. Zum anderen auch, dass sowohl Vertreter der SPD als auch der Grünen von einem nicht korrekten Verhalten, bzw. gar von einem »klaren Fall von Amtsmissbrauch« ausgehen.
Gerade in der politischen Auseinandersetzung gibt es nun einmal das schon oftmals vom Bundesgerichtshof und auch vom Bundesverfassungsgericht entschiedene
Spannungsverhältnis zwischen Art. 5 Grundgesetz und den entsprechenden, von Ihnen zitierten Gesetzen im Strafgesetzbuch, mit dem Sie mir die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe "von drei Monaten bis zu fünf Jahren" androhen.
Ich bin kein Jurist und kann insofern die ganze Sache auch nicht wirklich und abschließend beurteilen.
Falls Sie tatsächlich die Angelegenheit mit einer Strafanzeige belegen möchten, würde ich dies bedauern. Andererseits hätte dies dann die durchaus wünschenswerte Folge, dass die gesamte Angelegenheit juristisch vollständig durchleuchtet werden müsste, was gesellschaftspolitisch sehr wünschenswert wäre: Politiker sollten unabhängig sein und sich nicht zum Erfüllungsgehilfen von Konzernen und Interessenverbänden machen. "Gekaufte Politik" ist nach Meinung der ÖDP ein Kernübel der heutigen Gesellschaft. Darum fordert die ÖDP ein Verbot von Konzernspenden an Parteien und lehnt es ab, dass Politiker Aufsichtsräten angehören.
Außerdem würde ein solches gerichtliches Verfahren gegebenenfalls die Möglichkeit bieten, den im oben genannten von Minister Köberle unterzeichneten Spendenbrief auch aufgeführten Satz: "Wir müssen deshalb alles dafür tun, dass unser Land, das auch Dank Ihres großen Engagements und der unternehmerischen Leistung zum erfolgreichsten Bundesland wurde, der Abstieg in die grün-rote Drittklassigkeit erspart wird." darauf zu überprüfen, ob in diesen Formulierungen nicht tatsächlich eine strafrechtlich relevante Beleidigung oder üble Nachrede usw. zu sehen ist, da dabei immerhin gleich zwei im Bundestag und Landtag vertretene Parteien als offensichtlich absolut minderwertig (»drittklassig!«) bezeichnet werden.
Abschließend erlaube ich mir noch den Hinweis, dass unsere bisherigen Äußerungen sich im übrigen, soweit ersichtlich, nicht gegen Herrn Minister Köberle als Person bzw. Minister richten, sondern dass lediglich die Aktion bezüglich des Spendenbriefes als illegal bezeichnet wurde.
Es ist momentan, soweit mir bekannt, ja noch nicht einmal endgültig geklärt, wer für die Aussendung dieses Briefes wirklich verantwortlich ist. Wir konnten einzelnen Stellungnahmen entnehmen, dass diese Versendung nicht autorisiert war und außerdem sich im Brief sogar noch etliche Schreibfehler usw. befunden hätten, was ein weiterer Hinweis darauf wäre, dass Herr Minister Köberle die Versendung nicht autorisiert hätte.
Insoweit gehen wir auch davon aus, dass eine Strafanzeige wegen Verletzung des § 188 Strafgesetzbuches letztendlich ins Leere gehen würde, da wir lediglich die Versendung in der geschehenen Art und Weise insgesamt, nicht aber Herrn Minister Köberle direkt angegriffen haben.
Deshalb bitte ich höflich um Verständnis, dass ich Ihrer Aufforderung, innerhalb einer Frist von acht Tagen ab vergangenen Freitag den Vorwurf zurückzunehmen, nicht folgen kann.
Da es bezüglich des oben genannten Verhältnisses zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlichen Ehrenschutz zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen gibt, habe ich mir erlaubt, in der Anlage als Word- und PDF-Datei eine Auswahl solcher Entscheidungen aufzuführen, wobei auffällig ist, dass zumindest im politischen Bereich, die Entscheidungen in aller Regel letztendlich zu Gunsten der Meinungsfreiheit ergangen sind.
Mit freundlichen Grüßen Peter Schröder
Als Anlage noch 4 Zeitungsartikel zum Ministerspendenbrief, die hier nicht beigefügt sind sowie als Anlage
Grundgesetz Artikel 5 (Recht auf freie Meinungsäußerung) und gerichtliche Entscheidungen dazu.